Idemque iuris est et si sine libertate servus heres institutus est.
von zeynep.b am 15.09.2017
Dasselbe gilt rechtlich auch dann, wenn ein Sklave ohne Freiheit zum Erben eingesetzt wurde.
von lorena843 am 27.01.2020
Der gleiche Rechtsgrundsatz gilt, wenn ein Sklave zum Erben eingesetzt wird, ohne dass ihm die Freiheit gewährt wurde.