Item si vasum ex creta factum non coctum in ea fossione eadem ratione opertum positum fuerit, si is locus aquam habuerit, cum apertum fuerit, vas umidum erit et iam dissolvetur ab umore.
von benett954 am 24.03.2018
Ebenso wird, wenn ein ungebranntes Gefäß aus Ton in derselben Weise in dieser Ausgrabung bedeckt platziert worden ist, wenn dieser Ort Wasser hat, nach dem Öffnen das Gefäß feucht sein und sich nunmehr durch die Feuchtigkeit auflösen.
von ruby8855 am 29.01.2016
Ebenso wird, wenn man ein bedecktes, ungebranntes Tongefäß mit derselben Methode in diese Grube stellt und sich an diesem Ort Wasser befindet, das Gefäß bei Öffnung feucht sein und aufgrund der Feuchtigkeit zu zerfallen beginnen.