Si canalibus, ut structura fiat quam solidissima, solumque rivi libramenta habeat fastigata ne minus in centenos pedes semipede eaeque structurae confomicentur, ut minime sol aquam tangat.
von levin864 am 18.01.2019
Wenn es um Kanäle geht, so dass die Konstruktion möglichst solid sein kann, und der Gewässergrund ein Gefälle von mindestens einem halben Fuß pro hundert Fuß aufweist, und diese Strukturen überwölbt werden, sodass die Sonne das Wasser möglichst wenig berührt.
von leonie.8842 am 07.05.2022
Bei Wasserkanälen muss zur Gewährleistung einer möglichst stabilen Konstruktion die Kanalsohle ein Gefälle von mindestens einem halben Fuß pro hundert Fuß aufweisen, und diese Strukturen sollten mit Gewölben abgedeckt werden, um die Wasserexposition gegenüber Sonnenlicht zu minimieren.