Fundationes eorum operum fodiantur, si queat inveniri, ab solido et in solidum, quantum ex amplitudine operis pro ratione videbitur, extruaturque structura totum solum quam solidissima.
von mona852 am 01.12.2014
Die Fundamente dieser Werke sollen, wenn möglich, aus festem Grund und in festen Grund gegraben werden, so tief wie es nach Berechnung der Werkgröße angemessen erscheint, und die Konstruktion soll auf dem gesamten Grund möglichst standhaft errichtet werden.
von sophia.901 am 12.02.2021
Die Fundamente sollten, wenn möglich, bis auf tragfähigen Boden ausgehoben werden, und die Tiefe sollte proportional zur Größe des Gebäudes sein. Anschließend sollte die Struktur auf diesem Fundament möglichst solid errichtet werden.