Postea inter sedes theatri constitutis cellis ratione musica ibi conlocentur ita, uti nullum parietem tangant circaque habeant locum vacuum et ab summo capite spatium, ponanturque inversa et habeant in parte, quae spectat ad scaenam, suppositos cuneos ne minus altos semipede; contraque eas cellas relinquantur aperturae inferiorum graduum cubilibus longae pedes duo, altae semipede.
von jona853 am 15.02.2020
Hernach sollen zwischen den Sitzen des Theaters Gefäße nach musikalischem Verhältnis aufgestellt werden, so dass sie keine Wand berühren und ringsum freien Raum sowie von oben Kopfraum haben; sie sollen umgekehrt aufgestellt werden und an der Seite, die zur Bühne weist, Keile von nicht weniger als einem halben Fuß Höhe haben; und gegenüber diesen Gefäßen sollen in den Liegeflächen der unteren Stufen Öffnungen von zwei Fuß Länge und einem halben Fuß Höhe freigelassen werden.
von aleksandra.914 am 28.02.2020
Danach sollen zwischen den Theatersitzen Gefäße, die nach musikalischen Intervallen abgestimmt sind, aufgestellt werden. Sie dürfen keine Wand berühren und müssen rundum freien Raum haben, einschließlich darüber. Sie sollen auf den Kopf gestellt werden und auf der zum Bühnenbereich gerichteten Seite Stützkeile von mindestens sechs Zoll Höhe haben. Gegenüber diesen Gefäßen sollen in den Vertiefungen der unteren Stufen Öffnungen freigelassen werden, zwei Fuß lang und sechs Zoll hoch.