Tunc autem machinis comparatis camerarum dispositiones in conclavibus expediantur, nisi lacunariis ea fuerint ornata.
von frederick875 am 08.01.2014
Sodann, nachdem die Maschinen vorbereitet worden sind, sollen die Gewölbeanordnungen in den Räumen ausgeführt werden, es sei denn, sie seien bereits mit Täfelungen verziert worden.
von jaimy.841 am 03.03.2024
Sobald die Ausrüstung bereit ist, sollte der Gewölbebau in den Räumen fertiggestellt werden, es sei denn, diese sollen stattdessen mit Kassettendecken verziert werden.