Quorum utrum ei acciderit, merenti digna constitit poena; non enim aliter videtur promereri, qui citat eos, quorum responsum, quid senserint scribentes, non potest coram indicari.
von justus.9982 am 15.01.2019
Welches auch immer ihm widerfahren sein mag, eine würdige Strafe stand fest für den, der sie verdiente; denn nicht anders scheint er es verdient zu haben, der diejenigen zitiert, deren Antwort, was die Schreibenden gedacht haben, nicht persönlich dargelegt werden kann.
von jonah.v am 21.12.2022
Was auch immer ihm widerfahren ist, er erhielt die Strafe, die er verdiente; denn wer Autoren zitiert, deren wahre Bedeutung nicht persönlich überprüft werden kann, verdient keine bessere Behandlung.