Neque enim picturae probari debent, quae non sunt similes veritati, nec, si factae sunt elegantes ab arte, ideo de his statim debet recte iudicari, nisi, argumentationes certas rationes habuerint sine offensionibus explicatas.
von marc.821 am 05.11.2014
Gemälde, die der Wirklichkeit nicht ähneln, sollten nicht gutgeheißen werden, und selbst wenn sie künstlerisch elegant sind, sollten wir nicht vorschnell ein positives Urteil fällen, es sei denn, ihre zugrunde liegenden Konzepte können mit klarer Argumentation erklärt werden, die einer strengen Prüfung standhält.
von ole.o am 29.06.2015
Es sollten weder Gemälde gebilligt werden, die der Wahrheit nicht ähnlich sind, noch sollte über sie sogleich ein richtiges Urteil gefällt werden, nur weil sie durch Kunst elegant gestaltet wurden, es sei denn, ihre Argumente hätten ohne Einwände klar erklärte Gründe.