A pedibus lx ad lxxx longitudo dividatur in partes quattuor et dimidiam, ex his una pars fiat alarum latitudo.
von domenic.l am 21.07.2014
Die Länge, die zwischen 60 und 80 Fuß liegen soll, ist in vier und einen halben Teil zu teilen, und einer dieser Teile soll als Breite der Flügel verwendet werden.
von leandro.c am 28.05.2014
Von 60 bis 80 Fuß soll die Länge in vier und einen halben Teil geteilt werden, von diesen soll ein Teil die Breite der Flügel werden.