Ab xl ad pedes l longitudo dividatur in partes tres s, ex his una pars alis detur.
von jaron872 am 01.09.2020
Von xl bis l Fuß soll die Länge in dreieinhalb Teile geteilt werden, von diesen soll ein Teil den Flügeln gegeben werden.
von Vivienne am 20.01.2021
Die Länge zwischen 40 und 50 Fuß soll in dreieinhalb Teile geteilt werden, und einer dieser Teile soll den Flügeln zugewiesen werden.