Cum autem erit longitudo ab quinquaginta pedibus ad sexaginta, quarta pars longitudinis alis tribuatur.
von anabell9979 am 26.04.2019
Wenn die Länge zwischen fünfzig und sechzig Fuß beträgt, soll dem Flügel ein Viertel der Gesamtlänge zugewiesen werden.
von marco942 am 03.12.2020
Wenn die Länge zwischen fünfzig und sechzig Fuß liegt, wird ein Viertel der Länge den Seitenflügeln zugewiesen.