Cum enim extra trabes aut liminum capita arcus cuneis erunt conclusae, primum non pandabit materies levata onere; deinde, si quod vetustate vitium ceperit, sine molitione fulturarum faciliter mutabitur.
von dominic.z am 18.12.2018
Denn wenn Bögen mit Keilen außerhalb der Balken oder an den Enden der Schwellen gesichert worden sind, wird zunächst das Material, von der Last befreit, nicht durchhängen; dann kann, falls es einen Fehler durch Alterung erlitten hat, es mühelos ohne Störung der Abstützungen ausgetauscht werden.
von luan868 am 12.04.2016
Wenn Bögen mit Keilen über die Balken oder Schwellenenden hinaus gesichert werden, wird die Konstruktion nicht nachgeben, da das Gewicht von ihr abgehoben wird, und falls ein Teil im Laufe der Zeit beschädigt wird, kann es ohne Störung der Tragkonstruktion leicht ausgetauscht werden.