Item administrandum est, uti levent onus parietum fornicationes cuneorum divisionibus et ad centrum respondentes earum conclusurae.
von kristine.9991 am 18.12.2017
Ebenso muss es gehandhabt werden, dass die Gewölbe die Last der Wände durch Keilabschnitte und deren mittig ausgerichtete Verschlüsse entlasten.
von yasmin853 am 08.09.2019
Es sollte so eingerichtet werden, dass Gewölbe das Gewicht der Wände durch keilförmige Unterteilungen mit Fugen, die zum Zentrum ausgerichtet sind, reduzieren können.