Sin autem hypogea concamarationesque instituentur, fundationes eorum fieri debent crassiores, quam quae in superioribus aedificiis structurae sunt futurae.
von yannis906 am 06.10.2021
Wenn unterirdische Räume und Gewölbe errichtet werden, müssen deren Fundamente dicker sein als die Wände der Bauwerke, die über der Erde errichtet werden.
von evelyn.s am 02.07.2021
Wenn jedoch unterirdische Kammern und gewölbte Konstruktionen errichtet werden sollen, müssen deren Fundamente dicker sein als die Strukturen, die in den Gebäuden darüber errichtet werden.