Et ad summam ita est gubernandum, ut, ex quibuscumque partibus caelum prospici poterit, per ea fenestrarum loca relinquantur; sic enim lucida erunt aedificia.
von finja.u am 25.12.2021
Kurz gesagt, das Gebäude sollte so geplant werden, dass Fenster überall dort angeordnet werden, wo ein Blick in den Himmel möglich ist; dies wird sicherstellen, dass die Gebäude gut belichtet sind.
von mohamad.921 am 23.03.2021
Und zusammenfassend muss so verfahren werden, dass von welchen Himmelsrichtungen der Himmel sichtbar sein kann, durch diese Fensterstellen offen gelassen werden; denn so werden die Gebäude hell sein.