Altitudines omnium conclaviorum, quae oblonga fuerint, sic habere debent rationem, uti longitudinis et latitudinis mensura componatur et ex ea sumnma dimidium sumatur, et quantum fuerit, tantum altitudini detur.
von layla928 am 03.07.2018
Die Höhen aller Räume, die länglich sein werden, sollen derart proportioniert werden, dass die Maße von Länge und Breite zusammengesetzt und von dieser Summe die Hälfte genommen wird, und so viel, wie vorhanden sein wird, soll der Höhe gegeben werden.
von annabell851 am 22.10.2016
Die Höhe eines rechteckigen Raumes sollte wie folgt berechnet werden: Addiere Länge und Breite, nimm die Hälfte dieser Summe und verwende dieses Maß als Höhe.