Conpluvii lumen latum laitudinis atrii ne minus quarta, ne plus tertia parte relinquatur; longitudo, uti atrii pro rata parte fiat.
von frederick.903 am 09.09.2023
Die Lichtöffnung des Compluviums soll nicht weniger als ein Viertel und nicht mehr als ein Drittel der Atrium-Breite betragen; die Länge soll proportional zum Atrium hergestellt werden.
von lana.872 am 28.11.2019
Die Öffnung des Dachskylight sollte zwischen einem Viertel und einem Drittel der Breite des Atriums liegen, und seine Länge sollte proportional zu den Abmessungen des Atriums sein.