De magnitudinibus autem finitio nulla debet esse, sed faciunda ad maximum navium modum, uti, etsi maiores naves subductae fuerint, habeant cum laxamento ibi conlocationem.
von lewi.875 am 08.03.2024
Was die Schiffsabmessungen betrifft, sollte keinerlei Begrenzung bestehen, sondern sie müssen nach dem maximalen Schiffsmaß bemessen werden, so dass selbst größere Schiffe, die in Dienst gestellt werden, dort mit ausreichendem Raum ihre Positionierung finden können.
von andre927 am 24.10.2016
Es sollte keine feste Begrenzung der Dimensionen geben, sondern diese sollten nach der Größe der größten Schiffe bemessen werden, sodass auch größere Schiffe, die gebracht werden, dort ausreichend Platz zur Unterbringung haebn.