Inpagibus distr butiones ita fient, uti divisis altitudinibus in partes v duae superiori, tres inferiori designentur.
von joris.a am 31.03.2020
Die Tafeln sollen so geteilt werden, dass bei einer Höhenaufteilung in fünf Teile zwei Teile dem oberen Abschnitt und drei Teile dem unteren Abschnitt zugeordnet werden.
von linus.t am 22.06.2015
In den Feldern werden die Verteilungen derart vorgenommen, dass, wenn die Höhen in fünf Teile geteilt werden, zwei dem oberen und drei dem unteren Bereich zugewiesen werden.