Similiter si circum vias publicas erunt aedificia deorum, ita constituantur, uti praetereuntes possint respicere et in conspectu salutationes facere.
von conner.k am 03.11.2016
Ebenso sollen, wenn um öffentliche Straßen herum Gebäude der Götter errichtet werden, diese so angeordnet sein, dass Vorübergehende sie betrachten und ihnen im Anblick ihre Ehrerbietung erweisen können.
von benedict.863 am 11.10.2021
Ebenso sollten Tempel entlang öffentlicher Straßen so positioniert werden, dass Passanten sie sehen und ihnen Ehrerbietung erweisen können, während sie in Sichtweite sind.