Sin autem videbuntur graciliores, cum exterioribus fuerint striae xxiiii, in his faciendae erunt xxviii aut xxxii.
von til.946 am 01.08.2013
Wenn sie jedoch schmäler erscheinen, wenn an der Außenseite vierundzwanzig Streifen vorhanden sind, müssen an diesen achtundzwanzig oder zweiunddreißig gemacht werden.