Columnarum striae faciendae sunt xxiiii ita excavatae, uti norma in cavo striae cum fuerit coniecta, circumacta anconibus striarum dextra ac sinistra tangat acumenque normae circum rotundationem tangendo pervagari possit.
von elise.n am 19.04.2015
Die Säulen sollen 24 Kanneluren haben, die so ausgehöhlt werden, dass wenn man ein Winkelmaß in die Nut legt und es dreht, es sowohl die linke als auch die rechte Kante der Kannelur berührt, während seine Spitze sich frei entlang der gerundeten Oberfläche bewegen kann.
von mustafa.907 am 28.08.2018
Die Kannelierungen der Säulen müssen vierundzwanzig an der Zahl sein, so ausgehöhlt, dass wenn ein Winkelmaß in die Vertiefung der Kannelierung gelegt wird, es beim Herumdrehen die Ecken der Kannelierungen rechts und links berührt, und der Punkt des Winkelmaßes die Rundung entlang wandern kann.