Intercolumnia singula, praeter media, modulorum duorum et moduli quartae partis; mediana in fronte et postico singula ternum modulorum.
von domenik.h am 20.03.2021
Die einzelnen Zwischenräume zwischen den Säulen, ausgenommen die mittleren, [sind] zwei Module und ein Viertel eines Moduls breit; die mittleren Zwischenräume an Front und Rückseite [sind] einzelne mit je drei Modulen.