Tympani autem, quod est in fastigio, altitudo sic est facienda, uti frons coronae ab extremis cymatiis tota dimetiatur in partes novem et ex eis una pars in medio cacumine tympani constituatur, dum contra epistylia columnarumque hypotrachelia ad perpendiculum respondeant.
von anabell.8936 am 11.06.2023
Die Höhe des Giebels sollte wie folgt bestimmt werden: Messen Sie die gesamte Breite des Gesimses von einem Ende der Profilierung zum anderen und teilen Sie diese in neun gleiche Teile. Ein Teil dieser Aufteilung sollte die Höhe in der Mitte des Giebels bilden, wobei sichergestellt wird, dass er senkrecht mit dem Architrav und den Hälsen der darunterliegenden Säulen ausgerichtet ist.
von nael973 am 18.05.2016
Die Höhe des Tympanons, das sich im Giebel befindet, soll so gestaltet werden, dass die Front des Kranzgesimses von den äußeren Kymatien insgesamt in neun Teile gemessen wird und davon ein Teil in der mittleren Spitze des Tympanons festgelegt wird, während es senkrecht zu den Epistylen und den Hypotrachelen der Säulen ausgerichtet sein soll.