Reliqua pars praeter cymatium dividenda est in partes xii, et earum trium ima fascia est faciencda, secunda iiii, summa v.
von oliver.u am 05.12.2020
Der verbleibende Abschnitt, ohne das Gesims gerechnet, soll in zwölf Teile geteilt werden: Der untere Bereich soll drei Teile, der mittlere vier Teile und der obere fünf Teile umfassen.
von lasse.q am 04.11.2020
Der verbleibende Teil außer dem Cymatium soll in zwölf Teile geteilt werden, und von diesen soll die unterste Faszie drei, die zweite vier und die oberste fünf Teile umfassen.