Capituli autem crassitudo sic est facienda, ut ex novem partibus et dimidia tres partes praependeant infra astragalum summi scapi; cymatio, adempto abaco et canali, reliqua sit pars.
von adam.935 am 16.06.2017
Die Dicke des Kapitells soll jedoch so gestaltet werden, dass von neun und einem halben Teil drei Teile unterhalb des Astragals des obersten Schaftes herunterhängen; wobei das Cymatium, der Abakus und der Kanalis entfernt sind, soll der verbleibende Teil ein Teil sein.
von lorenz.z am 06.07.2024
Die Dicke des Kapitells sollte so gestaltet werden, dass von seinen neuneinhalb Teilen drei Teile unterhalb des Astragals des oberen Säulenschafts hervorragen; nach Abzug des Kymas, Abakus und der Kannelüre sollte der Rest einen Teil ausmachen.