Tunc ex novem partibus et dimidia una pars et dimidia abaci crassitudo relinquatur, reliquae octo volutis constituantur.
von pia.y am 17.08.2013
Von neuneinhalb Teilen soll eineinhalb Teile für die Dicke des Abakus zurückgelassen werden, die restlichen acht Teile sollen den Voluten zugewiesen werden.
von aleyna.8949 am 09.11.2024
Dann sollen von neuneinhalb Teilen eineinhalb Teile für die Dicke des Abakus zurückgelassen werden, und die verbleibenden acht Teile für die Voluten verwendet werden.