Quae autem ab triginta pedibus ad quadriginta alta erit, ima dividatur in partes septem et dimidiam; ex his sex et dimidiam in summo habeat contracturae rationem.
von theodor.971 am 07.10.2019
Welche jedoch von dreißig bis vierzig Fuß hoch sein wird, deren Unterseite in siebeneinhalb Teile geteilt werde; von diesen sollen sechseinhalb Teile im obersten Bereich das Verhältnis der Verjüngung haben.
von jona.s am 19.11.2018
Für eine Säule, die zwischen dreißig und vierzig Fuß hoch ist, teile ihre Basis in siebeneinhalb Teile; an der Spitze sollte sie sich auf sechseinhalb dieser Teile verjüngen.