Quae autem eo biennio a tempestatibus tacta laesa fuerint, ea in fundamenta coiciantur; cetera, quae non erunt vitiata, ab natura rerum probata durare poterunt supra terram aedificata.
von janosch.862 am 28.05.2017
Was während dieser zweijährigen Periode von Stürmen berührt und beschädigt worden ist, soll in die Fundamente geworfen werden; die übrigen Dinge, die nicht beschädigt worden sind, werden nach Beweis der Natur der Dinge oberhalb der Erde errichtet werden können.
von lya.8992 am 06.09.2014
Materialien, die in diesen zwei Jahren durch Stürme beschädigt wurden, sollten in den Fundamenten verwendet werden; der Rest, der nicht beschädigt wurde und dessen Haltbarkeit von der Natur bewiesen wurde, kann im Aufbau über der Erde verwendet werden.