Ergo satis abunde videtur fecisse, qui ex singulis doctrinis partes et rationes earum mediocriter habet notas, eas quae necessariae sunt ad architecturam, uti, si quid de his rebus et artibus iudicare et probare opus fuerit, ne deficiatur.
von yasmine.l am 03.12.2017
Daher scheint derjenige hinreichend und reichlich gehandelt zu haben, der aus einzelnen Wissenschaftsdisziplinen deren Teile und Grundsätze mäßig kennt, jene, die für die Architektur notwendig sind, so dass er, wenn es nötig sein sollte, über diese Angelegenheiten und Künste zu urteilen und etwas zu bestätigen, nicht mangelhaft sei.
von melek.977 am 08.02.2019
Daher hat jemand mehr als genug geleistet, wenn er ein angemessenes Verständnis der Teile und Prinzipien jedes Fachgebiets hat, die für die Architektur notwendig sind, sodass er nicht verlegen sein wird, wenn er Urteile und Bewertungen über diese Gegenstände und Fähigkeiten abgeben muss.