Fabium illis valentem, captivum et casibus dubiis reservatum, praegravem fuisse, nedum primus ac fuscus et specimen partium mucianus ullam in vitellium nisi occidendi licentiam habeant.
von lorena.b am 11.12.2014
Sie stellten fest, dass Fabius Valens als Gefangener, der für ungewisse Eventualitäten am Leben erhalten wurde, zu einer zu großen Belastung geworden war, und es gab keine Möglichkeit, dass Primus, Fuscus und Mucianus, die ihre Fraktion vertraten, irgendeine andere Option in Bezug auf Vitellius als dessen Hinrichtung akzeptieren würden.
von olivia.v am 22.07.2020
Fabius Valens war ihnen, ein Gefangener und unter zweifelhaften Umständen zurückgehalten, sehr zur Last gewesen, geschweige denn, dass Primus und Fuscus und Mucianus, Vertreter der Partei, irgendeine Erlaubnis bezüglich Vitellius hätten, außer der, ihn zu töten.