Expugnatae urbis praedam ad militem, deditae ad duces pertinere.
von marleen.822 am 06.09.2018
Der Beute einer im Sturm eroberten Stadt gehört der Soldat; der Beute einer sich ergebenden Stadt gehören die Befehlshaber.
von rebecca.965 am 10.01.2022
Wird eine Stadt mit Gewalt erobert, fällt die Beute an die Soldaten; ergibt sie sich, geht sie an die Befehlshaber.