Atque ubi dicendam ad causam introissent, non stud ia tantum erga coniuratos, sed fortuitus sermo et subiti occursus, si convivium, si spectaculum simul inissent, pro crimine accipi, cum super neronis ac tigellini saevas percunctationes faenius quoque rufus violenter urgueret, nondum ab indicibus nominatus et quo fidem inscitiae pararet, atrox adversus socios.
von melissa.v am 07.11.2018
Als sie vor Gericht kamen, wurde alles als Beweis gegen sie verwendet: nicht nur ihre Sympathie für die Verschwörer, sondern sogar zufällige Gespräche und zufällige Begegnungen, oder wenn sie an derselben Abendgesellschaft oder öffentlichen Veranstaltung teilgenommen hatten. Und während Nero und Tigellinus bereits brutale Verhöre durchführten, war Faenius Rufus – obwohl noch nicht von Informanten genannt – noch aggressiver gegenüber seinen ehemaligen Gefährten und versuchte, durch seine harte Behandlung seine Unschuld zu beweisen.
von freya.852 am 06.11.2016
Und als sie zur Verhandlung erschienen waren, wurden nicht nur Sympathien gegenüber den Verschwörern, sondern auch zufällige Gespräche und zufällige Begegnungen, wenn sie gemeinsam an einem Festmahl oder einer Vorstellung teilgenommen hatten, als Verbrechen ausgelegt, wobei über Neros und Tigellinus' grausame Verhöre hinaus auch Faenius Rufus sie gewaltsam bedrängte, der noch nicht von den Angebern genannt worden war und, um den Glauben an seine Unwissenheit zu erwecken, heftig gegen seine Mittäter vorging.