Neque enim domus munimentis saeptae vel templa muris cincta aut quid aliud morae interiacebat.
von jette.d am 15.04.2016
Es gab keine Häuser, die durch Befestigungsanlagen geschützt waren, keine Tempel, die von Mauern umgeben waren, oder irgendwelche anderen Hindernisse dazwischen.
von fiona.917 am 04.07.2015
Denn weder waren Häuser von Befestigungen umschlossen noch Tempel von Mauern umgeben, noch lag sonst etwas Hemmendes dazwischen.