Nam ut metu repetundarum infracta avaritia est, ita vetita gratiarum actione ambitio cohibe bi tur.
von luise.g am 14.06.2016
Denn wie durch die Furcht vor Bestechungsvorwürfen die Habgier gebrochen wurde, so wird durch das verbotene Votum des Dankes der Ehrgeiz eingedämmt werden.
von nico.908 am 01.03.2015
Wie die Furcht vor Erpressungsvorwürfen die Habgier eingedämmt hat, so wird das Verbot formeller Dankesbezeugungen die Ehrsucht im Zaum halten.