Decernaturque et maneat provincialibus potentiam suam tali modo ostentandi: sed laus falsa et precibus expressa perinde cohibeatur quam malitia, quam crudelitas.
von nael.z am 18.02.2024
Es sei hiermit verfügt und es bleibe bestehen, dass die Provinzialen ihre Macht auf solche Weise zur Schau stellen dürfen: Jedoch soll falsches Lob und durch Bitten erpresstes Lob ebenso eingedämmt werden wie Böswilligkeit und Grausamkeit.
von luci.964 am 10.01.2016
Den Provinzbewohnern soll es gestattet sein, ihre Macht auf diese Weise zu zeigen, aber falsche Lobpreisungen und durch Bitten erlangte Anerkennung sollen ebenso eingeschränkt werden wie böswillige und grausame Handlungen.