Additur senatus consulto, qui talem operam emptitasset vendidissetve, perinde poena teneretur ac publico iudicio calumniae condemnatus.
von yuna.w am 19.06.2018
Es wird dem Senatsbeschluss hinzugefügt, dass derjenige, der eine solche Dienstleistung wiederholt erworben oder verkauft hätte, mit einer Strafe belegt würde, genauso als wäre er in einem öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Verleumdung verurteilt worden.
von anabell.p am 17.04.2023
Dem Senatsbeschluss wurde hinzugefügt, dass jeder, der solche Dienste gekauft oder verkauft hätte, bestraft würde, als ob er in einem öffentlichen Gerichtsverfahren der Prozessbetrugs für schuldig befunden worden wäre.