Neque recepti sunt inter reos carrinas celer senator servo accusante, aut iulius densus equester romanus, cui favor in britannicum crimini dabatur.
von can.9942 am 05.03.2019
Weder Carrinas Celer, ein Senator, gegen den ein Sklave Anklage erhob, noch Iulius Densus, ein römischer Ritter, dem die Gunst gegenüber Britannicus als Verbrechen angerechnet wurde, wurden unter den Angeklagten aufgenommen.
von elif.n am 30.08.2013
Weder der Senator Carrinas Celer, der von einem Sklaven beschuldigt wurde, noch der römische Ritter Julius Densus, dem die Sympathie für Britannicus zum Vorwurf gemacht wurde, wurden unter den Angeklagten zugelassen.