Temperata apud transmarinas provincias frumenti subvectio, et, ne censibus negotiatorum naves adscriberentur tributumque pro illis penderent, constitutum.
von rebekka869 am 03.02.2018
Der Getreideversand aus Überseeprovinzen wurde unter Kontrolle gebracht, und es wurde ein Gesetz erlassen, das verhinderte, dass Handelsschiffe in Steuerveranlagungen einbezogen und ihre Besitzer zur Steuerzahlung herangezogen wurden.
von tilda.f am 12.07.2024
In den Überseeprovinzen wurde der Getreidetransport reguliert, und es wurde festgelegt, dass Schiffe nicht in den Steuerlisten der Händler eingetragen werden und keine Abgaben dafür zu entrichten seien.