Haec sententia valuit, scripsitque caesar senatui, privatim expenderent causam libertorum, quotiens a patronis arguerentur; in commune nihil derog ar ent.
von alea.h am 19.02.2023
Diese Ansicht setzte sich durch, und der Kaiser schrieb an den Senat, dass sie Freigelassenen-Fälle individuell prüfen sollten, wenn diese von ihren ehemaligen Herren angeklagt würden, jedoch keine Änderungen am allgemeinen Gesetz vornehmen sollten.
von fabian.w am 09.03.2017
Diese Meinung setzte sich durch, und Caesar schrieb an den Senat, dass sie die Angelegenheiten der Freigelassenen privat prüfen sollten, wenn sie von ihren Patronen beschuldigt würden; in allgemeinen Angelegenheiten sollten sie nichts entziehen.