Haec, quamquam a duobus pro praetoribus pluris per annos gesta, coniunxi ne divisa haud perinde ad memoriam sui valerent: ad temporum ordinem redeo.
von aleyna947 am 29.11.2015
Diese Dinge, obwohl von zwei Proprätoren über viele Jahre durchgeführt, habe ich zusammengefügt, damit sie, wenn getrennt, nicht gleichermaßen zur Erinnerung an sich selbst gelten: Ich kehre zur Zeitfolge zurück.
von ludwig.914 am 08.07.2022
Diese Ereignisse habe ich, obwohl sie von zwei Propraetoren über mehrere Jahre durchgeführt wurden, zusammengefasst, damit sie durch ihre Aufteilung nicht an Wirkung verlieren. Nun kehre ich zur chronologischen Reihenfolge zurück.