Veranio consulibus pactum inter claudium et agrippinam matrimonium iam fama, iam amore inlicito firmabatur; necdum celebrare sollemnia nuptiarum audebant, nullo exemplo deductae in domum patrui fratris filiae: quin et incestum ac, si sperneretur, ne in malum publicum erumperet metuebatur.
von nika831 am 21.05.2014
Während des Konsulats von Veranius wurde der Ehepakt zwischen Claudius und Agrippina bereits durch Gerüchte und bereits durch unerlaubte Liebe bestätigt; und noch wagten sie nicht, die Hochzeitszeremonien zu feiern, da es keine Präzedenzfälle gab, dass eine Nichte in das Haus ihres Onkels mütterlicherseits geführt wurde: Zudem fürchtete man den Inzest und, falls er verschmäht würde, einen Ausbruch in öffentliches Unheil.
von kian.d am 12.01.2024
Während Veranius Konsul war, wurden die geplante Ehe zwischen Claudius und Agrippina bereits durch Gerüchte und eine unerlaubte Liebesaffäre bestätigt. Dennoch zögerten sie, die Hochzeitszeremonie zu vollziehen, da es nie einen Fall gegeben hatte, in dem eine Nichte ihren Onkel heiratete. Die Menschen fürchteten nicht nur, dass es Inzest sei, sondern auch, dass eine Ablehnung der Ehe zu einer öffentlichen Krise führen könnte.