Galliae narbonensi ob egregiam in patres reverentiam datum ut senatoribus eius provinciae non exquisita principis sententia, iure quo sicilia haberetur, res suas invisere liceret.
von timm.904 am 16.02.2015
Der Provinz Gallia Narbonensis wurde aufgrund ihrer herausragenden Ehrerbietung gegenüber den Vätern die Erlaubnis erteilt, dass ihre Senatoren ohne Einholung der Meinung des Princeps nach dem Recht, wie es für Sizilien galt, ihre Besitztümer besichtigen durften.
von elena.z am 02.09.2015
Die Gallia Narbonensis wurde mit dem Privileg ausgezeichnet, dass ihre Senatoren ihre Besitztümer ohne Einholung der Erlaubnis des Kaisers besuchen konnten, und genoss dieselben Rechte wie Sizilien als Belohnung für ihre außergewöhnliche Loyalität gegenüber dem Senat.