In quos ut patris sui quoque defectores ira magis quam ex usu praesenti accensus, implicatur obsidione urbis validae et munimentis obiecti amnis muroque et commeatibus firmatae.
von malea.874 am 19.12.2017
Von Zorn mehr als von praktischen Überlegungen getrieben, gegen jene Menschen, die auch seinen Vater verraten hatten, verstrickte er sich in der Belagerung einer gut befestigten Stadt, die durch eine Flussbarriere, starke Mauern und reichliche Vorräte geschützt war.
von leonardo849 am 17.09.2016
Gegen jene, die auch als Abtrünnige seines Vaters, mehr von Zorn als von gegenwärtigem Nutzen entflammt, verwickelt er sich in die Belagerung einer starken Stadt, die durch die Verteidigungsanlagen eines dazwischenliegenden Flusses, durch eine Mauer und durch Vorräte gestärkt ist.