Subibat sine dubit, metus reputantis hebetem claudium et uxori devinctum multasque mortes iussu messalinae patratas: rursus ipsa facilitas imperatoris fiduciam dabat, si atrocitate criminis praevaluissent, posse opprimi damnatam ante quam ream; sed in eo discrimen verti, si defensio audiretur, utque clausae aures etiam confitenti forent.
von victor.e am 21.04.2022
Zweifellos überkam ihn die Furcht beim Nachdenken über den einfältigen Claudius, der seiner Frau ergeben war, und die vielen auf Anordnung der Messalina vollstreckten Tode: Andererseits gab die sehr leichte Wesensart des Kaisers Zuversicht, dass, wenn sie durch die Grausamkeit der Anklage Erfolg hätten, sie niedergeworfen, verurteilt werden könnte, bevor sie angeklagt wurde; aber der kritische Punkt drehte sich darum, ob eine Verteidigung gehört würde und ob die Ohren selbst einem Geständigen verschlossen blieben.
von nisa.d am 15.06.2014
Er war zweifellos voller Angst, als er bedachte, dass Claudius geistesschwach und völlig von seiner Frau beherrscht war, und dass zahlreiche Hinrichtungen auf Messalinas Anweisung durchgeführt worden waren. Andererseits gab die leichtfertige Natur des Kaisers ihm Hoffnung, dass sie, wenn sie die Schwere der Anschuldigungen nur intensiv genug ausnutzten, sie würden vernichten können, bevor sie überhaupt eine Chance zur Verteidigung hätte. Aber alles hing von einem entscheidenden Punkt ab: ihr die Verteidigung zu verwehren und sicherzustellen, dass selbst wenn sie ein Geständnis ablegen würde, niemand ihr Gehör schenken würde.