Quae ab heredibus occultata recitari tiberius iussit, patientiam libertatis alienae ostentans et contemptor suae infamiae, an scelerum seiani diu nescius mox quoquo modo dicta vulgari malebat veritatisque, cui adulatio officit, per probra saltem gnarus fieri.
von iain976 am 18.12.2014
Tiberius befahl, diese Dokumente, die die Erben verborgen gehalten hatten, öffentlich zu verlesen. Er tat dies entweder, um seine Toleranz gegenüber der Meinungsfreiheit anderer zu zeigen und dabei Gleichgültigkeit gegenüber seinem eigenen Ruf zu demonstrieren, oder weil er, der lange Zeit die Verbrechen des Sejanus nicht gekannt hatte, es nunmehr vorzog, dass solche Aussagen auf irgendeine Weise verbreitet würden, in der Überzeugung, dass die Wahrheit, die Schmeichelei zu verschleiern droht, zumindest durch Kritik erkannt werden könne.
von caroline934 am 20.02.2023
Welche von den Erben verborgen worden waren, befahl Tiberius öffentlich zu verlesen, wobei er die Freiheit der Rede anderer geduldig ertrug und seine eigene Schande verachtete, oder, nachdem er lange die Verbrechen des Seianus nicht gekannt hatte, nunmehr es vorzog, dass die gesprochenen Worte auf welche Weise auch immer veröffentlicht würden, und der Wahrheit, die Schmeichelei behindert, zumindest durch Schmähungen kundig zu werden.