Sed caesar missis ad senatum litteris disseruit morem fuisse maioribus, quoties dirimerent amicitias, interdicere domo eumque finem gratiae ponere: id se repetivisse in labeone, atque illum, quia male administratae provinciae aliorumque criminum urgebatur, culpam invidia velavisse, frustra conterrita uxore, quam etsi nocentem periculi tamen expertem fuisse.
von christoph924 am 08.01.2020
Aber Caesar erklärte in Briefen an den Senat, dass es bei den Vorfahren Sitte gewesen sei, wann immer sie Freundschaften beendeten, das Haus zu verbieten und diesem Ende die Gunst zu entziehen: Er habe dies im Fall von Labeo wiederholt, und dieser habe, weil er mit Anklagen wegen schlecht verwalteter Provinz und anderer Verbrechen bedrängt wurde, seine Schuld mit Missgunst verhüllt, wobei seine Frau grundlos erschrocken war, die, obwohl schuldig, gleichwohl nicht in Gefahr gewesen sei.
von larissa9986 am 11.07.2020
Aber Caesar schrieb an den Senat und erklärte, dass es eine alte Sitte sei, jemanden bei der Beendigung einer Freundschaft offiziell aus dem Haus zu verbannen, was das Ende der Beziehung markiere. Er sagte, er habe diese Tradition lediglich mit Labeo befolgt. Labeo, der sich wegen der schlechten Verwaltung seiner Provinz und anderer Vergehen verantworten musste, hatte versucht, seine Schuld durch Aufruhr zu verbergen und seine Frau unnötig zu erschrecken, die, selbst wenn sie beteiligt war, niemals in irgendeiner Gefahr gewesen sei.