Nam promptas eius modi mortes metus carnificis faciebat, et quia damnati publicatis bonis sepultura prohibebantur, eorum qui de se statuebant humabantur corpora, manebant testamenta, pretium festinandi.
von lotte.y am 18.11.2017
Menschen eilten in solche Tode, weil sie den Henker fürchteten, und während Verurteilte ihr Vermögen verloren und ein Begräbnis verwehrt bekamen, durften Selbstmordopfer eine ordnungsgemäße Bestattung erhalten und ihre Testamente blieben gültig - was sie ermunterte, schnell zu handeln.
von cleo.8814 am 07.08.2019
Denn die Furcht vor dem Henker ließ solche Tode schnell geschehen, und weil die Verurteilten mit beschlagnahmtem Besitz der Bestattung beraubt waren, wurden die Körper derer, die über sich selbst verfügten, begraben, ihre Testamente blieben gültig, der Lohn des Eilens.