Compositum inter ipsos ut latiaris, qui modico usu sabinum contingebat, strueret dolum, ceteri testes adessent, deinde accusationem inciperent.
von yann.911 am 29.04.2021
Es wurde zwischen ihnen vereinbart, dass Latiaris, der durch eine bescheidene Verbindung mit Sabinus verbunden war, eine Falle stellen sollte, die anderen als Zeugen anwesend sein sollten und sie dann die Anklage beginnen würden.