Iisque permissum vastare, urere, trahere praedas, dum populatio lucem intra sisteretur noctemque in castris tutam et vigilem capesserent.
von maryam.p am 05.12.2014
Und ihnen war es gestattet zu verwüsten, zu verbrennen, Beute zu schleppen, vorausgesetzt, die Zerstörung würde innerhalb des Tageslichts eingestellt und sie würden in den Lagern eine sichere und wachsame Nacht verbringen.
von aalyha.879 am 11.02.2019
Ihnen war erlaubt zu zerstören, zu verbrennen und zu plündern, solange sie die Überfälle vor Einbruch der Dunkelheit beendeten und die Nacht sicher und wachsam in ihren Lagern verbrachten.